Nach Baumers Verzicht: Zweiter Wahlgang in Zürich wird zur Formsache für Golta

16.03.2026


Der Zürcher FDP-Stadtrat Michael Baumer verzichtet auf eine Kandidatur für das Stadtpräsidium und will stattdessen im Departement der Industriellen Betriebe bleiben. Damit schwinden die Aussichten auf einen ernsthaften bürgerlichen Gegenkandidaten für den SP-Politiker Raphael Golta im zweiten Wahlgang am 10. Mai deutlich. Baumer erklärte, er könne in seinem heutigen Ressort «konkret etwas für die Stadt Zürich bewegen» und wolle laufende Projekte konsequent vorantreiben.

Ob Baumer sein bisheriges Departement in der neuen Legislatur tatsächlich behalten kann, ist allerdings offen. Parlamentarierinnen und Parlamentarier der linken Parteien haben ihre Stadträte bereits aufgefordert, Gespräche über eine Neuverteilung der Ressorts aufzunehmen. Dies könnte zu Verschiebungen in der Stadtregierung führen, unabhängig vom Ausgang der Präsidiumswahl.

Die FDP steht nach dem Entscheid ohne eigene Kandidatur für das höchste Stadtamt da. Ihr ursprünglicher Anwärter, Përparim Avdili, verpasste den Einzug in den Stadtrat und ist damit für den zweiten Wahlgang nicht wählbar. Die Partei will keine Wahlempfehlung abgeben. Damit fällt eine koordinierte Unterstützung für einen bürgerlichen Schulterschluss weg. Auch der GLP-Stadtrat Andreas Hauri, der als weiterer potenzieller Herausforderer Goltas gehandelt wurde, hat klar gemacht, dass er das Gesundheits- und Umweltdepartement weiterführen will.

Für Golta verbessert sich die Ausgangslage damit deutlich, auch wenn eine stille Wahl rechtlich nicht möglich ist. Im ersten Wahlgang am 8. März verpasste er das absolute Mehr von 57'562 Stimmen um 2'730 Stimmen. Avdili kam als stärkster Herausforderer auf 28'053 Stimmen, der SVP-Kandidat Ueli Bamert auf 15'072 und die GLP-Kandidatin Serap Kahriman auf 10'602 Stimmen. Deutlich abgeschlagen lagen Marcel Bühler (FL Züri) mit 944 und der Parteilose Peter Vetsch mit 409 Stimmen; auf weitere Vereinzelte entfielen 5'210 Stimmen. Ohne prominente Konkurrenz dürfte der zweite Wahlgang zur Bestätigung dieses Kräfteverhältnisses werden.

Überflugstopp für US-Aufklärung: Bundesrat testet Grenzen des Neutralitätsrechts

15.03.2026


Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.

Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.

Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.

Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.