
Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage auf Herausgabe möglicher Stasi-Unterlagen über die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewiesen. Ein genereller Anspruch auf Einsicht in Stasi-Akten zu beliebigen Zwecken bestehe nach dem Stasi-Unterlagengesetz nicht, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Damit bleibt der Versuch, Merkels Akten offenzulegen, vorerst ohne Erfolg.
Die Richter verwiesen auf die im Stasi-Unterlagengesetz verankerten, engen Voraussetzungen für die Herausgabe. Demnach ist ein Zugang insbesondere dann möglich, wenn die betroffene Person als Begünstigte des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) eingestuft werden kann oder zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen eine Person der Zeitgeschichte war. "Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt", erklärte die Sprecherin. Es gebe keine greifbaren Anhaltspunkte, dass Merkel Begünstigte des MfS gewesen sei; zudem sei sie vor 1990 rechtlich nicht als Person der Zeitgeschichte einzuordnen.
Geklagt hatte der frühere FDP-Politiker Marcel Luthe. Er war Mitglied der Berliner Liberalen und saß von 2016 bis 2021 im Abgeordnetenhaus. 2020 verließ er die FDP, bei der Abgeordnetenhauswahl 2021 trat er in der Hauptstadt für die Freien Wähler an. Mit seiner Klage wollte Luthe die Herausgabe der Unterlagen durch die zuständige Behörde gerichtlich erzwingen.
Die Entscheidung unterstreicht die restriktive Praxis beim Umgang mit Stasi-Unterlagen prominenter Personen. Das Gericht stellte klar, dass auch eine langjährige Spitzenfunktion in der Bundespolitik allein keinen automatischen Anspruch Dritter auf Akteneinsicht begründet, wenn die gesetzlichen Kriterien für eine Herausgabe nicht erfüllt sind.

Die Schweizer Genossenschaft Migros Zürich (GMZ) hat ihren vollständigen Rückzug aus dem deutschen Markt bekannt gegeben. Nach einer strategischen Neubeurteilung verkauft das Unternehmen die Supermarktkette Tegut, die es seit 2013 besaß. Ein wesentlicher Teil der vor allem in Hessen angesiedelten Filialen soll von Edeka übernommen werden, wie beide Unternehmen bestätigten.
Als Grund für den Rückzug nennt Migros das verschärfte Marktumfeld im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Trotz massiver Kosteneinsparungen und einer Halbierung der operativen Verluste im vergangenen Jahr sei Tegut mit seiner spezifischen Positionierung und vergleichsweise kleinen Unternehmensgröße langfristig nicht zukunftsfähig gewesen. Die Option einer Gesamtübernahme durch einen einzelnen Käufer habe sich als nicht umsetzbar erwiesen.
Edeka plant, rund 200 Tegut-Filialen in den genossenschaftlichen Edeka-Verbund zu integrieren. Markus Mosa, Vorstandsvorsitzender der Edeka-Zentrale, betonte, dass diese Einigung eine klare Zukunftsperspektive für die Tegut-Märkte und ihre Mitarbeiter schaffe. Durch die Schließung zahlreicher Standorte hätte ansonsten der Verlust von mehr als 4.500 Arbeitsplätzen gedroht. Ob der Name Tegut erhalten bleibt, ist derzeit noch unklar.
Der Verkauf bedarf noch der Zustimmung des Kartellamts. Angaben zum Kaufpreis wurden nicht gemacht. Für die übrigen Tegut-Märkte, die nicht von Edeka übernommen werden, laufen laut Migros Gespräche mit weiteren Interessenten. Die 1947 in Fulda gegründete Kette beschäftigt nach eigenen Angaben mehrere tausend Mitarbeiter und wird nun nach neun Jahren unter Schweizer Eigentümerschaft einen neuen Eigentümer erhalten.