Medizinische Hilfe oft nur der erste Schritt: Studie zeigt Versorgungslücken bei Gewaltopfern

30.04.2026


Sexuelle Gewalt hinterlässt bei den Betroffenen deutlich tiefere und länger anhaltende Spuren, als bislang in der Schweiz weithin angenommen. Das zeigt eine neue Studie aus der Romandie, die vom Genfer Universitätsspital (HUG) koordiniert wurde und nach Angaben der Forschenden erstmals eine systematische Nachverfolgung von Opfern über einen Zeitraum von zwölf Monaten vornimmt. Beteiligt waren neben dem HUG der Spitalverbund Wallis sowie fünf Waadtländer Spitäler.

Für die Untersuchung wurden 181 von sexueller Gewalt betroffene Personen – 180 Frauen und ein Transmann – ein Jahr lang begleitet. Die Auswertung ergibt ein klares Bild: 71 Prozent der Teilnehmenden zeigen zwölf Monate nach der Tat depressive Symptome, 68 Prozent weisen Anzeichen einer posttraumatischen Belastungsstörung auf, 57 Prozent leiden unter ausgeprägter Angst. Mehr als die Hälfte der Befragten berichtet zudem weiterhin über körperliche Beschwerden wie chronische Schmerzen, Schlafstörungen oder anhaltende Erschöpfung.

Besonders gravierend sind die Folgen im Intimbereich. Rund zwei Drittel der Betroffenen, die sexuell aktiv sind, geben an, auch ein Jahr nach dem Übergriff unter sexuellen Funktionsstörungen zu leiden. „Diese Daten zeigen klar, dass sexuelle Gewalt ein tiefgreifendes und dauerhaftes Trauma ist“, wird Studienleiterin Jasmine Abdulcadir in der Mitteilung zur Studie zitiert. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass es sich nicht um vorübergehende Reaktionen handelt, sondern um anhaltende Beeinträchtigungen mit potenziell weitreichenden Auswirkungen auf Partnerschaft, Familie und Berufsleben.

Die Datenerhebung bestätigt zudem bekannte Muster bei sexueller Gewalt. In der Mehrheit der Fälle kennen die Betroffenen die Täterperson, häufig stammt diese aus dem nahen Umfeld. Die gemeldeten Übergriffe ereignen sich überwiegend in privaten Räumen. Zwar suchen viele Opfer laut Studie rasch nach der Tat medizinische Hilfe, doch die Forschenden verweisen darauf, dass die anschliessende Betreuung häufig unzureichend bleibt. Angesichts der hohen Belastung über mindestens ein Jahr hinweg sehen Fachleute dringenden Handlungsbedarf bei der langfristigen psychischen, körperlichen und sexuellen Versorgung von Betroffenen.

Bundesrat zieht rote Linie im Schulunterricht: Landessprachen werden zur Bundesaufgabe

15.06.2026


Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.

Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.

Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».

Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.

Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.