
Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul dringt auf eine gesonderte Erfassung von Gewalt gegen Beschäftigte im Gesundheitswesen in der Kriminalitätsstatistik. Attacken auf Notärzte, Pflegekräfte und andere Mitarbeiter in Praxen und Kliniken nähmen zu und beschränkten sich längst nicht mehr nur auf Rettungssanitäter, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“. Um das Ausmaß des Problems präziser zu bewerten, solle es künftig eine eigene statistische Kategorie für entsprechende Delikte geben.
Reul begründet seinen Vorstoß mit der Notwendigkeit eines genaueren Lagebildes. „Mittlerweile ist das Problem größer geworden. Das will ich in Zahlen abbilden“, sagte er. Erst wenn sichtbar werde, wie viele Menschen tatsächlich betroffen seien, wachse auch die Bereitschaft, Sicherheitslücken zu erkennen und zu schließen. Als besonders drastisches Beispiel verwies Reul auf Fälle, in denen nach einem tödlichen Angriff im kriminellen Milieu Angehörige in einer Klinik randalieren und die Abläufe massiv stören.
Rückenwind erhält der Innenminister von den Ärztekammern, die seit Längerem vor einer „Gewaltspirale“ gegen medizinisches Personal warnen. Die Ärztekammer Niedersachsen hat unter anderem eine Verschärfung des Strafrechts gefordert. Verbale wie körperliche Übergriffe hätten oft langfristige Folgen für die Betroffenen, argumentiert die Kammer. Neben traumatischen Belastungen für die angegriffenen Beschäftigten werde im Moment des Übergriffs die Behandlung unterbrochen oder verzögert – mit potenziell hohen Risiken für die Patientensicherheit.
Aus Sicht der ärztlichen Selbstverwaltung geht es daher nicht nur um besseren Schutz der Beschäftigten, sondern auch um Stabilität in der Versorgung. Auf einem europaweiten Aktionstag gegen Gewalt im Gesundheitswesen hatte die Ärztekammer Niedersachsen im März auf diese Zusammenhänge hingewiesen. Reuls Vorstoß zur statistischen Erfassung fügt der Debatte nun eine innenpolitische Dimension hinzu: Verlässliche Daten sollen als Grundlage dienen, um Sicherheitskonzepte, Schulungsangebote und mögliche gesetzliche Anpassungen gezielter zu diskutieren.

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.