Konflikt um Tempo beim Jugendschutz online: Schön verlangt Respekt für Expertenarbeit

12.03.2026


In der Auseinandersetzung um strengere Regeln für soziale Netzwerke für Jugendliche hat die Co-Vorsitzende der Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt, Nadine Schön, die Politik zu mehr Zurückhaltung beim Tempo gemahnt. Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission mit 18 Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis solle ihre Arbeit im vereinbarten Rahmen abschließen können, sagte sie dem „Tagesspiegel“. Sie rate der Politik „dringend“, das Gremium in Ruhe arbeiten zu lassen.

Auslöser der Debatte sind Forderungen nach schnellerem Handeln, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Schwesig hatte betont, es wäre wichtig, dass die Expertenkommission früher zu Ergebnissen komme. Schön verwies dagegen auf den zugesagten Zeitraum von knapp einem Jahr für die Erarbeitung der Empfehlungen und forderte „Respekt vor der Zeit und dem Engagement der Fachleute“, die die Aufgabe ehrenamtlich neben anderen Verpflichtungen wahrnähmen.

Inhaltlich geht es der Kommission nach Darstellung Schöns um deutlich mehr als nur die Frage eines möglichen Mindestalters für die Nutzung sozialer Netzwerke. Im Mittelpunkt stünden umfassende Konzepte für Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt. Die Empfehlungen sollen bis zum Sommer vorliegen und eine Bestandsaufnahme zum Ist-Zustand des Jugendmedienschutzes im Netz einschließen.

Auf den politischen Ruf nach mehr Tempo reagiert das Gremium dennoch mit einem Entgegenkommen: Teile der Ergebnisse sollen früher veröffentlicht werden. Konkret will die Kommission die Bestandsaufnahme sowie konkrete Handlungsempfehlungen vorziehen und beide Bausteine nach Schöns Angaben noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorlegen. Damit versucht das Gremium, den Wunsch nach schneller Orientierung zu bedienen, ohne den ursprünglich vereinbarten Arbeitsrahmen grundlegend zu verändern.

USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.