
In Baden-Württemberg haben sich Grüne und CDU nach wochenlangen Sondierungen auf die Aufnahme formeller Koalitionsverhandlungen verständigt. Aus Parteikreisen verlautete, die Spitzen beider Parteien hätten nach mehreren Runden vertraulicher Gespräche den Durchbruch erzielt. Zuvor hatte der Südwestrundfunk über die Einigung berichtet. Die beiden Parteien regieren das Land bereits seit 2016 gemeinsam und bereiten nun die Neuauflage ihres Bündnisses vor.
Bei der Landtagswahl am 8. März waren die Grünen mit 30,2 Prozent knapp vor der CDU mit 29,7 Prozent gelandet. Im neuen Landtag verfügen beide Parteien dennoch jeweils über 56 Mandate – eine seltene Pattsituation, die die Spielräume für alternative Mehrheiten erheblich einschränkt. Eine Fortsetzung der grün-schwarzen Koalition gilt deshalb derzeit als einzige realistische Option für die Regierungsbildung. Eine Zusammenarbeit mit der AfD schließen die übrigen im Landtag vertretenen Parteien aus.
Die Sondierungsgespräche hatten sich zuletzt in die Länge gezogen. Nach der vierten offiziellen Runde stagnierten die Beratungen, während in Medienberichten von Auseinandersetzungen über die künftige Machtverteilung die Rede war. Im Raum standen Fragen nach der Zahl und dem Zuschnitt der Ministerien sowie der Besetzung zentraler Posten. Solche Personal- und Zuschnittsfragen werden traditionell erst in den nun folgenden Koalitionsverhandlungen verbindlich geregelt, die in der Regel von Fachpolitikern in themenspezifischen Arbeitsgruppen geführt werden.
Formell muss vor dem Start der Verhandlungen noch die CDU-Landesspitze grünes Licht geben. Parteichef Manuel Hagel hat angekündigt, die Entscheidung über die Aufnahme von Koalitionsgesprächen im Landesvorstand gemeinsam zu treffen. Der daraus hervorgehende Koalitionsvertrag soll detailliert festlegen, welche Projekte die Partner in den kommenden fünf Jahren umsetzen wollen. Verfassungsrechtlich besteht kein unmittelbarer Zeitdruck: Spätestens drei Monate nach der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags, die für den 12. Mai vorgesehen ist, muss eine Regierung gebildet und bestätigt sein. In der Vergangenheit verlief die Regierungsbildung im Südwesten allerdings meist schneller.
Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.
Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.
Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.
Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.