Glücksspielmarkt unter Beobachtung: Konstante Suchtzahlen, klare Risikogruppen

12.03.2026


In Deutschland bleibt das Risiko für Glücksspielsucht vor allem bei Männern deutlich erhöht. Nach dem Glücksspiel-Survey 2025 weisen 3,2 Prozent der männlichen Bevölkerung eine sogenannte „glücksspielassoziierte Störung“ auf, bei Frauen liegt der Anteil bei 1,1 Prozent. Die repräsentative Studie wurde vom Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD) und der Universität Bremen durchgeführt und vom Deutschen Lotto- und Totoblock finanziert.

Über alle Geschlechter hinweg blieb das Ausmaß von Glücksspiel und glücksspielbedingten Störungen im Vergleich zur Vorgängererhebung 2023 weitgehend stabil. Der Anteil der 18- bis 70-Jährigen mit einer diagnostizierten Störung sank leicht von 2,4 auf 2,2 Prozent. Hochgerechnet entspricht das rund 1,2 Millionen Menschen, wie Axel Holthaus, Geschäftsführer von Lotto Niedersachsen und Vorsitzender der AG Spielerschutz und Prävention im Deutschen Lotto- und Totoblock, erläuterte. Federführend für die Veröffentlichung ist derzeit die Bremer Toto und Lotto GmbH.

Besonders ausgeprägt ist das Risiko bei jüngeren Erwachsenen: In der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen lag der Anteil der Spielerinnen und Spieler mit Störung bei 4,6 Prozent. Unter den 56- bis 70-Jährigen fiel der Wert mit 0,8 Prozent deutlich niedriger aus. Auffällig hohe Störungsraten zeigen sich in bestimmten Segmenten des Glücksspielmarkts. Bei Nutzerinnen und Nutzern virtueller Automatenspiele lag der Anteil der Betroffenen bei 32,5 Prozent, bei Geld- und Glücksspielautomaten bei 23,4 beziehungsweise 28,1 Prozent. Live-Sportwetten kamen auf einen Anteil von 27,0 Prozent unter den jeweiligen Spielenden.

Für den Glücksspiel-Survey 2025 wurden zwischen dem 4. August und dem 26. November 2025 insgesamt 12.340 Personen im Alter von 16 bis 70 Jahren telefonisch oder online befragt. Frühere Erhebungen aus den Jahren 2021 und 2023 standen wegen methodischer Schwächen in der Kritik, weil die Datengrundlage als nicht ausreichend belastbar galt. Die aktuellen Zahlen liefern nun eine konsolidierte Bestandsaufnahme – und rücken jüngere Männer in dynamisch wachsenden Online- und Automatensegmenten verstärkt in den Fokus von Regulierung und Prävention.

USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.