Finanzplatz im Wandel: UBS-Projekt mit Stararchitekten

10.03.2026


Die UBS gestaltet den Zürcher Paradeplatz neu und öffnet das Erdgeschoss ihres Hauptsitzes für die Öffentlichkeit. Ab der zweiten Hälfte 2027 sollen exklusive Gastronomiebetriebe und Modemarken einziehen, um das Finanzzentrum zu beleben. Stararchitekten Herzog & de Meuron führen den Umbau durch, der verschlossene Bankfassaden durch Schaufenster, Restaurants und einen grünen Innenhof ersetzen wird. Ziel ist es, eine öffentliche Passage zu schaffen, die den Platz mit der Bahnhofstrasse verbindet.

Zu den prominenten Mietern gehört das Restaurant "Matsuhisa" des Starkochs Nobu Matsuhisa, das japanisch-peruanische Fusionsküche serviert. Hinter der Filiale am Paradeplatz steht Gil Glasenberg, Sohn des Glencore-Milliardärs Ivan Glasenberg. Weitere Gastronomiebetriebe sind das Bleachers Pub des Zürcher Gastronomen Yves Spink und der Matcha Club, der für japanischen Tee und eine minimalistisch-weisse Ästhetik bekannt ist.

Neben der Gastronomie setzt die UBS auf italienische Mode mit den Marken Sease und Eleventy sowie den französischen Möbelhersteller Roche Bobois. Die Fluggesellschaft Swiss plant einen "Experience Hub", und im Untergeschoss ist ein "Wellbeing-Studio" von Artes vorgesehen. Die Mietzinse orientieren sich am Markt, liegen aber unter den rund 10'000 Franken pro Quadratmeter, die in Toplagen der Bahnhofstrasse üblich sind.

Parallel dazu verlegt die UBS mehrere Kunden-Teams an den Paradeplatz, wo künftig rund 4000 Mitarbeitende in den Gebäuden rund um den Platz arbeiten sollen. Dies soll zusätzliches Leben ins Quartier bringen. Das Projekt zielt darauf ab, den derzeit eher kühlen Verkehrsknotenpunkt in einen offenen und attraktiven Ort zu verwandeln, der auf die angrenzende Bahnhofstrasse ausstrahlt.

USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.