Der Bundesrat strebt eine finanzielle Stabilisierung der Invalidenversicherung (IV) an, um der Institution langfristig stabile Beine zu stellen. Im Zentrum der geplanten Sanierungsmassnahmen steht eine Erhöhung der Lohnbeiträge für die Beitragszahler. Konkret sollen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer künftig jeweils 0,1 Prozentpunkte mehr an Beiträgen leisten.
Diese Anpassung der Lohnbeiträge zielt auf eine signifikante Steigerung der Einnahmen ab. Bis zum Jahr 2030 würde diese Massnahme der Invalidenversicherung Mehreinnahmen in Höhe von rund 980 Millionen Franken bescheren. Damit reagiert die Regierung auf die notwendige finanzielle Absicherung des Sozialversicherungssystems.
Zusätzlich zu den Lohnbeiträgen sieht der Bundesrat eine Umverteilung bestehender Abgaben vor. Ab dem Jahr 2030 soll ein Teil der Spielbankenabgabe nicht mehr ausschliesslich der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zugutekommen, sondern auch der IV zufliesen. Diese Anpassung würde der Invalidenversicherung jährlich etwa 60 Millionen Franken zusätzlich einbringen.
Die detaillierten Vorschläge wurden vom Bundesrat im Rahmen einer umfassenden Reform präsentiert. Der Prozess befindet sich derzeit in einer Phase, in der interessierte Kreise die Gelegenheit haben, sich zu den geplanten Änderungen zu äussern. Damit wird die Grundlage für die weitere Umsetzung der Sanierungsmassnahmen geschaffen.

