
Die EverYield AG reagiert auf den deutlichen Kursverfall ihrer Unternehmensanleihe mit einem klaren Bekenntnis zur bestehenden Geschäftsausrichtung. Das Unternehmen betont, die massiven Preisabschläge und die damit verbundene Verunsicherung am Kapitalmarkt sehr ernst zu nehmen und spricht von erheblichen Auswirkungen auch auf die eigene Position. Die genauen Ursachen des Kursrutsches lassen sich nach Angaben der Gesellschaft derzeit jedoch nicht abschließend bestimmen.
Trotz des Marktumfelds stellt EverYield die Unterstützung durch die wichtigsten Kapitalgeber heraus. Die Hauptinvestoren stehen demnach weiterhin hinter dem Geschäftsmodell und der langfristigen Strategie des Unternehmens. Die operative Tätigkeit werde unverändert fortgeführt, geplante Vorhaben in den Bereichen Energie und Mobilität sollen konsequent umgesetzt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen schränken laut Mitteilung allerdings die Möglichkeit ein, zum aktuellen Zeitpunkt detailliertere Informationen offenzulegen.
Im Kerngeschäft der nachhaltigen Energie- und Infrastrukturentwicklung meldet EverYield wachsende Resonanz auf kommunaler Ebene. Gemeinden zeigten verstärkt Interesse an den Konzepten zur regenerativen Energieerzeugung und regionalen Infrastruktur, Projektabstimmungen würden intensiv vorangetrieben. Parallel dazu führt die Gesellschaft nach eigenen Angaben fortgeschrittene Gespräche mit einem bedeutenden europäischen Mineralölkonzern über eine langfristige Kooperation zur Gewinnung elektrischer Energie aus Klärschlamm. Diese Energie könnte perspektivisch zur Versorgung geplanter EverYield-Ladeparks eingesetzt werden.
Auch im Mobilitätssegment unter der Marke EverYield eMotion berichtet das Unternehmen von Fortschritten. Mit einem europäischen Automobilkonzern seien wesentliche Rahmenbedingungen für eine mögliche Zusammenarbeit im Mobilitätsbereich abgestimmt worden. Konkretere Angaben zu Umfang, Struktur oder Zeitplan der Kooperation macht EverYield vorerst nicht; nähere Details sollen erst nach Abschluss weiterer Gespräche und nach entsprechender Freigabe kommuniziert werden. Für Investoren bleibt damit vorerst offen, in welchem Tempo und in welcher Größenordnung sich die skizzierten Projekte auf die Ertragslage und den Kurs der belasteten Unternehmensanleihe auswirken könnten.

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.