EU-Verträge und Ständemehr: Juristen, Historiker und Politologen liefern Munition für Parlamentsdebatte

30.03.2026


Die Frage, nach welchen Spielregeln die Schweiz über das neue Vertragspaket «Bilaterale III» mit der EU abstimmen soll, entwickelt sich zum zentralen Konflikt der Europapolitik. Im Fokus steht nicht der Inhalt der Abkommen, sondern das Verfahren: Reicht ein einfaches Volksmehr, oder braucht es zusätzlich das Ständemehr, also die Zustimmung der Mehrheit der Kantone? In einem selten öffentlich geführten Hearing der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) legten fünf Fachleute aus Rechtswissenschaft, Geschichte und Politologie offen, wie grundlegend diese Entscheidung in die Architektur der Schweizer Demokratie eingreift.

Ausgangspunkt ist die Einschätzung des Bundesrats. Er hat seine Botschaft zu den EU-Verträgen vor zwei Wochen verabschiedet und sich – gestützt auf ein früheres Gutachten des Bundesamts für Justiz – gegen ein obligatorisches Referendum ausgesprochen. Formell handle es sich nicht um einen Beitritt zu einer supranationalen Organisation, wie ihn die Bundesverfassung für ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr klar vorsieht. Aussenminister Ignazio Cassis räumte zugleich ein, dass hinter dem Entscheid auch taktische Überlegungen stehen: Das Erfordernis eines doppelten Mehrs würde die Hürden für ein Ja deutlich erhöhen. Eine aktuelle Sotomo-Umfrage zeigt, dass eine Mehrheit der Befragten ein reines Volksmehr als fairer empfindet als das Ständemehr.

In der Anhörung prallten verfassungsrechtliche und politische Argumente aufeinander. Der Zürcher Staatsrechtler Andreas Glaser plädierte für die Unterstellung der Bilateralen III unter ein obligatorisches Referendum, weil die Tragweite des Vertragspakets nach seiner Einschätzung ein Ständemehr rechtfertige. Demgegenüber stellte sich die Freiburger Europarechtlerin Astrid Epiney gegen ein solches Vorgehen; der St. Galler Verfassungsrechtler Stefan Schmid positionierte sich zwischen den Polen. Befürworter eines obligatorischen Staatsvertragsreferendums sprechen von einer Konstruktion «sui generis»: Das Parlament könnte ein Vertragswerk mit potenziell verfassungsnahen Auswirkungen freiwillig an die Zustimmung einer Mehrheit der Kantone knüpfen – ob dies für Bilaterale III sachlich begründbar ist, bleibt jedoch umstritten.

Hinter der juristischen Debatte verbirgt sich ein machtpolitischer Konflikt darüber, wer in der Schweiz letztlich den Ton angibt. Politologe Adrian Vatter verwies auf Analysen seines Kollegen Sean Müller zu den zehn Abstimmungen, in denen das Ständemehr das Volksmehr überstimmt hat. Demnach profitieren insbesondere Männer, ältere Stimmberechtigte und kleinere deutschschweizerische Landkantone von der kantonalen Gewichtung. Systematisch benachteiligt werden grosse, urbane und stark wachsende Kantone, die Romandie, das Tessin, die Nordwestschweiz, Frauen sowie die unter 40-Jährigen. Städte verloren in diesen Fällen durchwegs; die Romandie wurde siebenmal, das Tessin neunmal überstimmt. Die SPK-S unter Führung von Präsidentin Heidi Z'graggen will ihre Entscheide erst später fällen – die nun öffentlich dokumentierten Bruchlinien zwischen Föderalismus, Mehrheitsprinzip und politischer Repräsentation dürften die anstehende Parlamentsdebatte jedoch prägen.

Novartis’ Fabhalta erhält Rückenwind durch finale Zwei-Jahres-Studie

30.03.2026


Novartis hat mit finalen Zwei-Jahres-Daten aus der Phase-III-Studie APPLAUSE-IgAN die klinische Basis für sein Nierenmedikament Fabhalta (Iptacopan) weiter verbreitert. Wie der Pharmakonzern mitteilte, erreichte das Präparat bei Patientinnen und Patienten mit IgA-Nephropathie (IgAN) den primären Endpunkt: Die Abnahme der geschätzten glomerulären Filtrationsrate (eGFR), einem zentralen Indikator der Nierenfunktion, wurde im Vergleich zu Placebo signifikant verlangsamt. Die Ergebnisse wurden im New England Journal of Medicine publiziert und zeitgleich auf dem World Congress of Nephrology 2026 vorgestellt.

Den Angaben zufolge zeigte sich über den Beobachtungszeitraum von zwei Jahren eine Verlangsamung des jährlichen Funktionsverlusts der Nieren um 49,3 Prozent unter Fabhalta. Damit bestätigt die Studie den klinischen Nutzen des Wirkstoffs bei IgAN, einer Erkrankung, die zu den häufigsten Ursachen für Nierenversagen weltweit zählt. Für Betroffene steht meist die langfristige Verzögerung der Krankheitsprogression im Vordergrund, da ein fortschreitender eGFR-Rückgang das Risiko eines späteren Nierenversagens erhöht.

Wesentlich für die Positionierung des Medikaments im Markt ist auch das Sicherheitsprofil. Laut Novartis blieb dieses über die volle Studiendauer von zwei Jahren konsistent mit früheren Daten. Die Stabilität der Verträglichkeit ist besonders relevant, da Patientinnen und Patienten mit IgAN häufig über lange Zeiträume auf eine medikamentöse Behandlung angewiesen sind. Konkrete neue Sicherheitsbedenken wurden in den vorliegenden Mitteilungen nicht genannt.

Fabhalta verfügt in den USA und China bereits über eine beschleunigte Zulassung zur Reduktion der Proteinurie bei IgAN. Auf Basis der nun vorliegenden Langzeitdaten hat Novartis in den USA einen Antrag auf reguläre Zulassung eingereicht, der von der Food and Drug Administration mit einer Priority Review versehen wurde. Diese bevorzugte Prüfung kann die Entscheidungsfristen verkürzen und signalisiert, dass die Behörde dem Therapieansatz potenziell hohen medizinischen Bedarf beimisst. Für Novartis stärken die Daten sowohl die wissenschaftliche Grundlage als auch die regulatorische Perspektive für Fabhalta im Wettbewerb um neue Therapien bei chronischen Nierenerkrankungen.