EU-Politik und Industrie beraten über skalierbare biobasierte Alternativen

10.03.2026


Die Lenzing Gruppe, ein führender Anbieter von regenerierten Cellulosefasern für die Textil- und Vliesstoffindustrien, hat in Brüssel ein hochrangiges Roundtable-Gespräch ausgerichtet. Die Veranstaltung, die in Zusammenarbeit mit Euractiv organisiert wurde, brachte Vertreter der Europäischen Kommission, der britischen Mission bei der EU, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Industrie zusammen. Ziel war es, zu erörtern, wie biobasierte Materialien Europas wirtschaftliche Sicherheit stärken und den Übergang in eine fossilfreie Zukunft beschleunigen können.

Zu den Sprecherinnen und Sprechern zählten Aurel Ciobanu-Dordea, Director for Competitive Circular Economy & Clean Industrial Policy bei der Europäischen Kommission, Dr. Daniel Bradley, Deputy Counsellor & Head of Climate and Environment der UK Mission to the EU, sowie Patricia A. Sargeant, Executive Vice President Nonwovens Commercial der Lenzing Gruppe. Das Roundtable fand am 10. März 2026 statt und konzentrierte sich auf die Rolle biobasierter, cellulosischer Faserlösungen als Enabler der sauberen Energiewende in Europa.

Zentrales Thema der Diskussion war das Potenzial cellulosischer Fasern als vollständig biobasierte, biologisch abbaubare Alternativen in Vliesstoffanwendungen wie Feuchttüchern. Die Teilnehmer betonten, dass Europa zwar über die industrielle Basis für die Skalierung solcher Materialien verfügt, regulatorische und Kosten-Asymmetrien jedoch die Wettbewerbsfähigkeit bremsen. Als entscheidend wurden klare, kohärente politische Signale für Investitionssicherheit und Markthochlauf genannt.

Die Lenzing Gruppe positioniert biobasierte Materialien als strategischen Faktor für die wirtschaftliche Sicherheit Europas. Die Diskussionen umfassten mögliche Updates der Single Use Plastics Directive (SUPD), um den Weg für skalierbare Alternativen zu ebnen. Die Veranstaltung unterstrich die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Politik und Industrie, um nachhaltige Lösungen voranzutreiben und Europas Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu verringern.

USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.