
Beim Zürcher Derivate-Spezialisten Leonteq kommt es vorerst nicht zum geplanten Wechsel im VR-Präsidium. Der Anfang März nominierte Felix Oegerli wird sich an der Generalversammlung vom 1. April 2026 nicht zur Wahl stellen, wie das Unternehmen mitteilte. Hintergrund ist der Rückzug der Ankeraktionärin Raiffeisen, die einen grossen Teil ihrer Position an eine Aktionärsgruppe verkauft, der Oegerli angehört.
Aus Gründen der Corporate Governance hat Oegerli entschieden, sich bis zum Abschluss dieser Transaktion und dem Erhalt der erforderlichen regulatorischen Genehmigungen nicht zur Wahl zu stellen. Die Genehmigungen werden zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. Damit verschiebt sich die ursprünglich vorgesehene Wahl eines neuen Präsidenten auf unbestimmte Zeit.
Stattdessen hat sich der amtierende VR-Präsident Christopher Chambers bereit erklärt, sich an der Generalversammlung zur Wiederwahl zu stellen und das Präsidium während einer Übergangsphase weiterzuführen. Auch Vizepräsident Philippe Weber bleibt vorerst im Amt. Beide werden sich "für eine Übergangszeit" zur Wiederwahl stellen, und zwar bis zum Abschluss der Transaktion. Dementsprechend soll noch in diesem Jahr eine ausserordentliche Generalversammlung zur Wahl eines neuen Präsidenten stattfinden.
Parallel zu diesen Entwicklungen baut Leonteq seinen Verwaltungsrat um. Der Generalversammlung werden Barbara Heller und Jürg Steiger als neue unabhängige Mitglieder des Verwaltungsrats vorgeschlagen. Gleichzeitig wird sich die bisherige Verwaltungsrätin Susana Gomez Smith nicht mehr zur Wiederwahl stellen. Falls Heller und Steiger gewählt werden, wird der Verwaltungsrat künftig aus sieben unabhängigen Mitgliedern bestehen. Die ordentliche Generalversammlung findet am 1. April 2026 statt.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.