
Die geplanten Übernahmepläne des Chemieriesen BASF für den Konkurrenten Evonik entwickeln sich in Nordrhein-Westfalen zu einem politischen Streitfall. Die SPD-Opposition im Düsseldorfer Landtag fordert die Landesregierung auf, einen Kontrollverlust über den im Ruhrgebiet verwurzelten Spezialchemiekonzern zu verhindern – notfalls mit einem Einstieg des Landes. Ziel sei es, die Eigenständigkeit von Evonik zu sichern und Unternehmenszentrale, Standorte und Beschäftigung langfristig in Nordrhein-Westfalen zu halten.
In einem Antrag an den Landtag, über den in der kommenden Woche im Plenum beraten werden soll, verlangt die SPD, die Landesregierung müsse prüfen, ob das Land selbst als Gesellschafter bei Evonik aktiv werden solle. Zusammen mit der RAG-Stiftung, die derzeit laut Evonik rund 43 bis 44 Prozent der Anteile hält, könnten RAG und Land dadurch „über 50 Prozent plus X“ an dem Konzern kontrollieren. SPD-Fraktionschef Jochen Ott argumentiert, eine Beteiligung würde die Bedeutung Evoniks für das Ruhrgebiet unterstreichen und das Land zugleich zu einem „Stabilitätsanker“ machen.
Hintergrund des Vorstoßes sind Fusionsüberlegungen zwischen BASF und Evonik, die Ende September bekannt geworden waren. Zwar hatte das Evonik-Management die Offerte kurz darauf zurückgewiesen und auf das Fehlen gemeinsamer Gespräche verwiesen, eine Übernahme bleibt jedoch grundsätzlich möglich. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der RAG-Stiftung als größter Anteilseignerin zu. Ihrem Kuratorium gehört auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst an; die SPD erhöht über mehrere parlamentarische Anfragen den Druck, Auskunft über den Kenntnisstand der Landesregierung und deren Strategie zu erhalten.
Die Staatskanzlei hatte zuletzt betont, man unterstütze die Unabhängigkeit von Evonik und verfolge mit Blick auf Arbeitsplätze und strategische Entwicklung die Debatte „sehr aufmerksam“, blieb aber konkrete Schritte schuldig. Die SPD fordert darüber hinaus, dass eine mögliche Veräußerung oder Übernahme nur unter strikten Bedingungen erfolgen dürfe: Verbindliche Vereinbarungen zum Schutz von Beschäftigung, Standorten und Investitionen sollen sicherstellen, dass betriebsbedingte Kündigungen, Arbeitsplatzabbau sowie die Schließung oder Verlagerung wesentlicher Unternehmensbereiche für einen belastbaren Zeitraum ausgeschlossen werden.

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.