
Die Berliner CDU-Fraktion dringt auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei anonymen Online-Hinweisen an die Polizei der Hauptstadt. Nach einem bei der Klausurtagung der Fraktion im rheinland-pfälzischen Stromberg beschlossenen Antrag an den Senat soll das bestehende Hinweisgebersystem des Landeskriminalamts (LKA) zu einem KI-gestützten Hinweisbearbeitungs- und Analysesystem ausgebaut werden. Ziel ist es, die stetig wachsende Zahl von Bürgerhinweisen schneller zu bewerten und operativ nutzbar zu machen.
Nach Darstellung der CDU-Abgeordneten stößt die Polizei Berlin bei der Auswertung der eingehenden Mitteilungen zunehmend an Kapazitätsgrenzen. Wegen hoher Informationsmengen und begrenzter Auswertungsressourcen könnten Hinweise nicht immer schnell genug bearbeitet und zusammengeführt werden. Dadurch gingen wertvolle Erkenntnisse für die Ermittlungsarbeit verloren, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion sieht in einer technischen Modernisierung die Möglichkeit, dieses Defizit zu verringern.
CDU-Fraktionschef Dirk Stettner begründet den Vorstoß mit einem technologischen Vorsprung, den er bei Kriminellen verortet. "Kriminelle nutzen längst modernste Technologien. Deshalb muss auch unsere Polizei die Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz rechtskonform nutzen können, um Berlin sicherer zu machen", teilte er mit. Mehr Sicherheit entstehe nicht durch zusätzliche Bürokratie, sondern durch eine bessere Auswertung der bereits vorhandenen Informationen, so Stettner weiter.
Der KI-Vorschlag ist eingebettet in ein größeres politisches Paket, das die CDU-Fraktion bei ihrer Klausur berät. Auf der Tagesordnung stehen nach Angaben der Fraktion mehr als 30 Anträge zu zentralen landespolitischen Themen wie Wohnen, Verkehr, Sicherheit, Bildung und Wirtschaft. Mit dem geplanten Ausbau des Hinweisportals positioniert sich die CDU an der Schnittstelle von Innenpolitik und Digitalisierung, während die konkrete Ausgestaltung des Systems, etwa technische Details und Datenschutzvorgaben, nun Gegenstand der weiteren Beratungen mit dem Senat werden soll.

Die Schweiz stimmt an diesem Wochenende über eine der umstrittensten Initiativen der vergangenen Jahre ab: „Keine 10-Millionen-Schweiz!“. Der Vorstoß der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), auch bekannt als Schweizerische Volkspartei oder Swiss People's Party, sieht vor, die ständige Wohnbevölkerung des Landes bis 2050 auf maximal zehn Millionen Menschen zu begrenzen. Nach ersten Hochrechnungen tendieren die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dazu, die Initiative abzulehnen – ein Ergebnis, das im Vorfeld keineswegs sicher schien.
Die Initiative, die in der Verfassung verankert werden soll, würde den Bund verpflichten, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, sobald die Bevölkerung 9,5 Millionen erreicht. Die Schweiz zählte Ende 2025 bereits gut 9,1 Millionen Einwohner – rund 1,7 Millionen mehr als 2002. Haupttreiber des Wachstums ist die Zuwanderung. Rund 28% der im Land lebenden Menschen besitzen keinen Schweizer Pass. Viele stammen aus EU-Staaten wie Italien, Deutschland und Portugal, hinzu kommen Personen aus Drittstaaten, darunter Asylsuchende.
Unterstützer der Initiative argumentieren, das Land stoße an seine Belastungsgrenzen. Sie verweisen auf steigende Mieten, überlastete Verkehrswege, Staus sowie eine als problematisch wahrgenommene Entwicklung bei Gewalt und Kriminalität, die sie mit einer höheren Zuwanderung verknüpfen. Ziel sei es laut Kampagnenmotto, „zu bewahren, was wir lieben“. Die SVP wirbt mit auffälligen Aufklebern, Fahnen und Plakaten in Nationalfarben, um eine Begrenzung des Bevölkerungswachstums als Schutz der Lebensqualität zu präsentieren.
Gegen die Initiative stellen sich der Bundesrat, das Parlament, die Kantone sowie die meisten übrigen großen Parteien, gestützt von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften. Sie warnen, ein starres Bevölkerungs- und damit faktisches Zuwanderungslimit könne den bereits bestehenden Arbeitskräftemangel verschärfen. Laut Bundesamt für Statistik waren im ersten Quartal 2026 rund 1,87 Millionen ausländische Erwerbstätige in der Schweiz beschäftigt. Etwa vier von fünf kamen aus EU- oder EFTA-Staaten oder dem Vereinigten Königreich, der Rest aus Drittstaaten. Viele arbeiten in Bereichen wie Gesundheitswesen, Bau und Gastgewerbe – Sektoren, die stark auf Personal aus dem Ausland angewiesen sind.
Ein weiterer Konfliktpunkt ist das Verhältnis zur Europäischen Union. Die Initiative sieht vor, dass die Schweiz in letzter Konsequenz das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU kündigen müsste, sollte die Obergrenze sonst nicht zu halten sein. Gegner befürchten, dies könnte die bilateralen Beziehungen und den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt belasten. Befürworter halten dem entgegen, nur mit klaren quantitativen Vorgaben lasse sich der Druck auf Wohnungsmarkt, Infrastruktur und öffentliche Dienste nachhaltig begrenzen.
Parallel zur Abstimmung über die 10-Millionen-Grenze entscheiden die Stimmberechtigten auch über eine Verschärfung des Zivildienstgesetzes. Im Fokus der innenpolitischen Debatte steht jedoch vor allem die Frage, wie die Schweiz Wachstum, Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt künftig austarieren will. Das Ergebnis der Volksabstimmung dürfte zwar die Initiative selbst klären, die Grundsatzdiskussion über Zuwanderung, Arbeitskräftebedarf und Lebensqualität in der Alpenrepublik jedoch kaum beenden.