Bundesregierung plant neue Gaskraftwerke - Ost-Standorte fürchten Nachteile

11.03.2026


Der Energiekonzern Leag sieht geplante neue Gaskraftwerke in Ostdeutschland durch die Kraftwerksstrategie des Bundes benachteiligt. Sollte der sogenannte Südbonus im künftigen Kraftwerkssicherheitsgesetz festgeschrieben werden, hätten Projekte im netztechnischen Norden im Wettbewerb kaum Chancen, sagte Leag-Chef Adi Roesch der Deutschen Presse-Agentur. "Sollte der Südbonus im künftigen Kraftwerkssicherheitsgesetz festgeschrieben werden, sind die Projekte für H2-ready Gaskraftwerke im netztechnischen Norden im Wettbewerb praktisch chancenlos", erklärte Roesch.

Die Bundesregierung plant neue steuerbare Kraftwerke, vor allem wasserstofffähige Gaskraftwerke. Sie sollen einspringen, wenn erneuerbare Energien nicht genug Strom liefern - etwa bei sogenannten Dunkelflauten ohne Wind und Sonne. Bis 2030 sollen bis zu 25 Gigawatt entstehen, 12 Gigawatt sollen 2026 ausgeschrieben werden. Kraftwerke im Süden könnten zusätzlich von Vergütungen für Netzstabilisierungsmaßnahmen profitieren, was nach Ansicht der Leag zu einer "massiven Wettbewerbsverzerrung für die Energiestandorte im Osten" führen würde.

Die Leag plant unter anderem ein neues Gaskraftwerk am Standort Lippendorf südlich von Leipzig. Für die Anlage mit bis zu 870 Megawatt liegt nach Unternehmensangaben seit 2024 eine erste Teilgenehmigung vor. Auch am Lausitzer Kraftwerksstandort Schwarze Pumpe bereitet das Unternehmen ein ähnliches Projekt vor. Nach Leag-Plänen könnte Lippendorf um 2031 ans Netz gehen.

Auch die Regierungen von Sachsen und Brandenburg fordern eine stärkere Berücksichtigung ostdeutscher Standorte. Die Debatte um die regionale Verteilung der neuen Kraftwerkskapazitäten zeigt, wie komplex die Umsetzung der Energiewende in der Praxis ist, insbesondere wenn es um die Sicherstellung der Versorgungssicherheit bei Dunkelflauten geht.

USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.