Bundesbank erwartet auch 2026 Jahresfehlbetrag

10.03.2026


Die Bundesbank hat für das Jahr 2025 einen Jahresfehlbetrag von 8,6 Milliarden Euro ausgewiesen. Damit schreibt die deutsche Notenbank zum zweiten Mal in Folge rote Zahlen. Der Verlust stellt den zweithöchsten Fehlbetrag in der Geschichte der Bundesbank dar. Im Vergleich zum Rekordminus von mehr als 19 Milliarden Euro im Jahr 2024 hat sich der Verlust jedoch mehr als halbiert. Bundesbank-Präsident Joachim Nagel betonte bei der Bilanzvorlage in Frankfurt, dass sich die finanzielle Belastung der Notenbank abschwächt.

Infolge des erneuten Verlusts fällt eine Gewinnüberweisung der Bundesbank an den Bund zum sechsten Mal in Folge aus. Das Bundesfinanzministerium hatte jahrelang mit einer jährlichen Ausschüttung von 2,5 Milliarden Euro kalkuliert. Die letzte Gewinnüberweisung erfolgte im Jahr 2019, als der damalige Finanzminister Olaf Scholz 5,85 Milliarden Euro verbuchen konnte – die höchste Summe seit der Finanzkrise. Nagel hatte bereits vor einem Jahr gewarnt, dass Gewinnausschüttungen an den Bund auf längere Sicht nicht zu erwarten seien.

Die Milliardenverluste der Bundesbank sind eine direkte Folge der Geldpolitik im Euroraum. Hauptgrund ist, dass die Zinsausgaben der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank (EZB) für Gelder, die Geschäftsbanken bei ihr parken, deutlich höher sind als die Zinseinnahmen aus dem umfangreichen Bestand an Anleihen. Diese Anleihen wurden im Auftrag der EZB gekauft, als die Zinsen noch sehr niedrig waren. Die anschließenden Zinserhöhungen der EZB zur Inflationsbekämpfung ab 2022 führten zu dieser Schieflage. Der gesamte Bilanzverlust der Bundesbank, der sich aus dem Verlustvortrag und dem aktuellen Jahresfehlbetrag ergibt, beläuft sich nun auf 27,8 Milliarden Euro.

Bundesbank-Präsident Nagel zeigte sich dennoch zuversichtlich. "Wir haben zwar weiter finanzielle Belastungen zu tragen, sie lassen aber nach", sagte er. Aus heutiger Sicht dürfte sich diese positive Entwicklung fortsetzen. Allerdings werde die Bundesbank auch im laufenden Jahr 2026 erneut einen Jahresfehlbetrag ausweisen. Künftige Jahresüberschüsse sollen genutzt werden, um den aufgelaufenen Bilanzverlust aus eigener Kraft abzubauen und die notwendige Risikovorsorge wieder aufzubauen. Nagel betonte, dass die Bundesbank trotz des Bilanzverlusts ihre Aufgaben vollumfänglich erfüllen könne und über eine solide Bilanz verfüge.

USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.