Brandenburgs Infrastrukturminister-designate kehrt zu politischen Wurzeln zurück

11.03.2026


Brandenburgs Finanzminister Robert Crumbach ist nach zweijähriger Abwesenheit wieder Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Der 63-Jährige bestätigte seinen Wiedereintritt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, nachdem zunächst die "Märkische Allgemeine" über die Rückkehr berichtet hatte. Crumbach hatte die SPD im Januar 2024 nach 41-jähriger Mitgliedschaft verlassen, um das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Brandenburg mitzugründen.

Der Politiker begründete seine Entscheidung mit dem erklärten Ziel, "die Interessen der arbeitenden Bevölkerung, der kleinen Leute zu vertreten und zu stärken". In einer Mitteilung am Dienstag in Potsdam räumte Crumbach ein: "Ich war zeitweise davon überzeugt, dass es neben der SPD eine andere Partei gäbe, die dies glaubwürdig vertreten kann - das war ein großer Irrtum und Fehler." Damit revidiert der langjährige Sozialdemokrat seine vor zwei Jahren getroffene Entscheidung zum Parteiaustritt.

Crumbachs politische Laufbahn erfährt damit eine weitere Wendung. Nach seinem Austritt aus der SPD war er als BSW-Landesvorsitzender und Spitzenkandidat in den Brandenburger Landtag eingezogen und übernahm das Amt des Vize-Ministerpräsidenten sowie Finanzministers. Im Januar 2026 gab er jedoch seinen Austritt aus der BSW-Partei und der BSW-Fraktion im Landtag bekannt, was interne Streitigkeiten als Grund nannte.

Der Wechsel hat auch Auswirkungen auf die Regierungszusammensetzung in Brandenburg. Zukünftig soll Crumbach in der bestehenden SPD-CDU-Koalition das Amt des Infrastrukturministers übernehmen. Damit bleibt der erfahrene Politiker weiterhin Teil der Landesregierung, allerdings nun wieder unter dem Dach der Sozialdemokratischen Partei, der er rund vier Jahrzehnte lang angehörte, bevor er 2024 zu den BSW-Gründern in Brandenburg stieß.

USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.