
Bayern stellt seine Heimatpolitik auf ein neues Fundament: Mit der weiterentwickelten „Heimatstrategie 2033“ will der Freistaat seine regionalen Strukturen stärken, gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern und dabei vor allem den bayerisch-tschechischen Grenzraum stärker in den Blick nehmen. Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) sieht darin eine Fortschreibung der 2014 gestarteten Heimatstrategie, die nun angesichts neuer Herausforderungen angepasst und ausgebaut werden soll. In Nürnberg präsentierte er dazu ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das sowohl Kommunen als auch engagierte Bürgerinnen und Bürger gezielt einbinden soll.
Füracker verweist darauf, dass sich in der Grenzregion zu Tschechien bereits viel getan habe, aber weiterhin erhebliches Potenzial schlummere. Dieses wolle man „gemeinsam mit den Menschen“ besser nutzen. Bayerns Erfolgsmodell beruhe auf wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, Innovationskraft und starken Regionen, aber ebenso auf sozialem Zusammenhalt, gelebten Traditionen und einem starken Ehrenamt, so der Minister. Ziel sei es, das besondere Lebensgefühl im Freistaat – in Stadt und Land – langfristig zu sichern und zugleich die Widerstandskraft der Regionen zu erhöhen.
Einen Schwerpunkt der „Heimatstrategie 2033“ legt die Staatsregierung auf Personen, die sich vor Ort in besonderer Weise engagieren. Bereits im Juni ist das Forschungsvorhaben „Heimat-Kümmerer“ gemeinsam mit der Technischen Hochschule Nürnberg angelaufen. Es soll Schlüsselpersonen identifizieren, unterstützen und vernetzen, die ihre Heimat aktiv mitgestalten. Ergänzend ist für den Herbst 2026 eine Bürgerumfrage zum Thema „Werte“ vorgesehen sowie ein „Heimat-Newsletter“, über den Informationen gebündelt und der Austausch mit der Bevölkerung ausgebaut werden sollen.
Parallel dazu sollen die Kommunen finanziell und strukturell gestärkt werden, da sie nach Fürackers Worten der zentrale Ort des Lebens und Zusammenhalts sind. Die bisherige Bilanz der seit 2014 laufenden Strategie – darunter Behördenverlagerungen, Investitionen in den Breitbandausbau oder Initiativen wie ein Dialektpreis – wertet der Minister als Beleg dafür, dass Heimatpolitik konkrete Auswirkungen auf Infrastruktur und Identität haben kann. Mit der Fortschreibung bis 2033 will die Staatsregierung diese Linie fortsetzen, bewährte Maßnahmen weiterführen und neue Initiativen starten, um Bayern als attraktiven und zukunftsfähigen Lebensraum zu positionieren.
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.