
Die Deutsche Bahn wird am Mittwoch Details zu den anhaltenden Einschränkungen auf der Bahnstrecke zwischen Hamburg und Berlin bekanntgeben. Wochenlanger Frost im Januar und Februar hat zu erheblichen Verzögerungen bei der umfassenden Sanierung des Fernverkehrskorridors geführt, wie der bundeseigene Konzern mitteilte. Ursprünglich sollten die Bauarbeiten bis Ende April abgeschlossen werden, doch Mitte Februar informierte die Bahn bereits über Verlängerungen.
Als Hauptproblem nennt die Bahn den festgefrorenen Boden, der über mehrere Wochen das Ausheben von Kabelschächten für die Leit- und Sicherungstechnik unmöglich machte. Auch Arbeiten an den Oberleitungen, die eigentlich im Januar hätten erfolgen sollen, gestalteten sich aufgrund der Kälte schwierig. Die Bahn hatte zunächst einen neuen Zeitplan für diesen Freitag in Aussicht gestellt, wird diesen nun aber einige Tage früher vorlegen.
Seit August ist der Abschnitt zwischen Hamburg und Berlin aufgrund der Sanierung vollständig gesperrt. Fernzüge werden seither über Uelzen und Stendal umgeleitet und benötigen etwa 45 Minuten länger für die Strecke. Deutlich stärker betroffen sind jedoch Fahrgäste im Regionalverkehr, bei dem viele Linien ausfallen oder nur auf Teilstrecken verkehren.
Pendler in der Region sind auf Ersatzbusse angewiesen, deren Qualität laut Berichten in den letzten Tagen erheblich gelitten hat. Grund sind Streitigkeiten zwischen der Betreibergesellschaft Ecovista und einem Investor. Die 280 Kilometer lange Strecke durch fünf Bundesländer ist eine der wichtigsten Pendlerstrecken Deutschlands mit täglich rund 30.000 Fahrgästen im Fernverkehr und insgesamt 470 Zügen pro Tag.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.