Der Bundesrat hat neue Sonderregeln für Start-ups beschlossen, die am 1. Dezember in Kraft treten. Die Massnahmen zielen darauf ab, die Flexibilität junger, technologieorientierter Unternehmen zu erhöhen, indem bürokratische Hürden bei der Arbeitszeitgestaltung abgebaut werden. Damit reagiert die Regierung auf die spezifischen Anforderungen innovativer Geschäftsmodelle, bei denen lange Arbeitstage oft zum Alltag gehören.
Ein zentraler Punkt der Neuregelung betrifft die Sonntagsarbeit. Start-ups dürfen bestimmte Mitarbeiter künftig an bis zu sechs Sonntagen und in zehn Nächten pro Jahr ohne behördliche Bewilligung beschäftigen, sofern dies für ein befristetes Projekt unbedingt notwendig ist. Trotz dieser Lockerung bleiben die finanziellen Ausgleichsregelungen bestehen; so ist für vorübergehende Sonntagsarbeit weiterhin ein Lohnzuschlag von 50 Prozent sowie ein zeitlicher Ausgleich vorgeschrieben.
Zusätzlich werden die Rahmenbedingungen für die tägliche Arbeitszeit und die Erholungsphasen angepasst. Während der Zeitraum für Tages- und Abendarbeit inklusive Pausen bisher auf 14 Stunden begrenzt war, darf dieser nun bis zu 17 Stunden umfassen. Auch die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen kann auf neun statt der üblichen elf Stunden verkürzt werden, sofern im Vierwochendurchschnitt weiterhin elf Stunden Ruhezeit gewährleistet sind. Die allgemeinen gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Pausenregelungen bleiben davon unberührt.
Die Privilegien gelten jedoch nur für einen kleinen Kreis von Unternehmen, die der Bundesrat auf etwa 0,3 bis 0,5 Prozent aller Schweizer Firmen schätzt. Es müssen technologieorientierte Aktiengesellschaften mit skalierbaren Geschäftsmodellen sein, die höchstens fünf Jahre alt sind oder bis zu zehn Jahre, sofern noch kein positiver operativer Geldfluss erzielt wurde. Zudem müssen die betroffenen Mitarbeiter über besondere Fähigkeiten verfügen, ihre Zeit weitgehend selbst bestimmen können und über einen dokumentierten Beteiligungsplan am Unternehmen verfügen.
Die politische Debatte über diese Lockerungen wird bereits seit Jahren geführt. Bereits 2016 forderte der damalige FDP-Nationalrat Marcel Dobler eine Befreiung von der Arbeitszeiterfassung für beteiligte Mitarbeiter, was die Regierung jedoch ablehnte. Wie das Fachportal «Inside IT» 2023 berichtete, sah der Bundesrat das Hauptproblem weniger in der Zeiterfassung als vielmehr in den starren Vorschriften zu Arbeits- und Ruhezeiten, die nun korrigiert wurden.


