
Forscher der Medizinischen Universität Graz haben einen zentralen genetischen Angriffspunkt des FSME-Virus im menschlichen Körper identifiziert. In einer internationalen Studie analysierten sie genetische Daten von rund 1.600 Personen aus neun europäischen Ländern, darunter Österreich, Deutschland, Slowenien und Tschechien. Dabei verglichen die Wissenschaftler etwa 700.000 genetische Varianten pro Person mit gesunden Kontrollgruppen.
Die Studie, eine der bisher weltweit größten zu FSME, konzentrierte sich auf die genetische Empfindlichkeit gegenüber dem durch Zecken übertragenen Virus. Das Team unter der Leitung von Werner Zenz von der Grazer Kinderklinik stieß auf eine auffällige Häufung einer genetischen Variante im ABCG1-Gen. Dieses Gen ist bisher für seine Rolle beim Transport von Lipiden, insbesondere Cholesterin, aus den Zellen an die Zellmembranoberfläche bekannt.
Die Entdeckung könnte neue Behandlungsstrategien gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis ermöglichen. FSME verursacht schwere Entzündungen des Nervensystems, wobei etwa die Hälfte der erwachsenen Patienten, die wegen kombinierter Meningitis und Enzephalitis stationär behandelt werden müssen, bei der Spitalsentlassung keine vollständige Heilung zeigt. Ein Zehntel erleidet Lähmungen einer Extremität, die Sterblichkeit liegt bei etwa einem Prozent.
Bisher gibt es keine spezifische antivirale Behandlung für FSME. Die Forscher fanden jedoch heraus, dass sich das Virus deutlich schlechter vermehren konnte, sobald das ABCG1-Gen blockiert wurde. Weitere Forschungsprojekte sollen nun zeigen, ob eine gezielte Blockade dieses Gens einen positiven Einfluss auf den klinischen Verlauf haben könnte. Interessant ist laut Zenz auch, ob diese Erkenntnisse für andere virale Hirnhautentzündungen relevant werden könnten.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.